Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agent Investment Organization
Geltungsbereich: DE/EU
Rechtsstand: Oktober 2025
Hinweis: Diese Darstellung ist eine typografisch optimierte Leseversion.
Der nachfolgende Text wird unverändert aus der Originalfassung gerendert (white-space: pre-wrap).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agent Investment Organization
§ 1. Geltungsbereich
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Beziehungen zwischen den Nutzer:innen (nachfolgend „Mitglieder“ genannt) und der Agent Investment Organization UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „AIO“, „wir“ oder „uns“). Sie gelten für alle Interaktionen, Nutzungshandlungen, Kommunikationsvorgänge und Unterstützungsprozesse auf unserer Plattform und in unseren verbundenen Systemen – unabhängig vom verwendeten Endgerät oder Zugangsweg.
1.2.
Gegenstand dieser AGB ist insbesondere die Teilnahme an symbolischen Unterstützungsformaten (z. B. Pre-Sale-Projekte), die auf freiwilliger Basis erfolgen und keine Beteiligung im gesellschaftsrechtlichen oder kapitalmarktregulierten Sinne darstellen.
1.3.
Die AGB umfassen darüber hinaus:
die Teilnahme am freiwilligen Founders Club / Founders+ Club (inkl. der Möglichkeit zur Ausstellung eines ideellen Zertifikats),
die ideelle und finanzielle Unterstützung von Innovations- und Filmprojekten („Hidden Concepts“, Startups, kreative Businessmodelle),
die Interaktion mit unserem digitalen Informationssystem (Dashboard, Kampagnenübersicht, Newsfeeds),
sowie die Nutzung aller angebotenen Kommunikations-, Informations- und Registrierungsfunktionen auf unserer Plattform.
1.4.
Alle Unterstützungsleistungen erfolgen freiwillig, nicht gewinnorientiert und ohne rechtlich einklagbaren Gegenleistungsanspruch. Die zugrunde liegende Struktur basiert auf einem transparenzorientierten Treuhandmodell mit 2-Schlüssel-Prinzip (DualKey Governance™), das ausschließlich der ordnungsgemäßen Verwaltung und Absicherung eingehender symbolischer Beiträge dient. Eine Anlageberatung, Finanzvermittlung oder ein öffentliches Angebot von Finanzprodukten findet ausdrücklich nicht statt.
Sofern Projekte erfolgreich umgesetzt werden und ausreichend wirtschaftlicher Spielraum vorhanden ist, kann die Agent Investment Organization (AIO) oder das verantwortliche Projektteam aus freien Stücken eine freiwillige Rückvergütung an Unterstützer:innen leisten – beispielsweise in Form von Gutscheinen, Sachleistungen, exklusiven Vorteilen oder sogar einer Verdopplung des ursprünglichen Beitrags als Dankeschön. Diese Rückvergütung erfolgt stets ohne Rechtsanspruch, rein freiwillig und ist nicht als Rendite oder Kapitalertrag zu verstehen.
1.5.
Mit der Nutzung unserer Plattform erkennen die Mitglieder diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung als verbindlich an. Ergänzend gelten unsere Datenschutzerklärung, etwaige projektbezogene Sonderbedingungen sowie geltende gesetzliche Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland und der EU.
§ 2. Treuhandmodell & Mittelverwendung
2.1.
Zur Wahrung höchster Transparenz und Vertrauenswürdigkeit nutzt AIO ein zweckgebundenes Treuhandmodell zur Verwaltung freiwilliger Unterstützungsbeiträge. Zweck ist eine sichere, nachvollziehbare Mittelsteuerung – unabhängig davon, ob ein einzelnes Projekt, ein Hidden Concept oder eine kreative Unternehmensidee unterstützt wird.
2.2.
Eingehende Mittel fließen in einen zentralen Sammelpool, der ausschließlich zur Finanzierung von Projekten verwendet werden darf, die das im Vorfeld definierte Ziel (z. B. Unterstützungsziel) erreicht haben. Eine Weiterleitung der Mittel an Projektträger, Gründungsbeauftragte oder externe Dienstleister erfolgt erst, TriSafe-Meilensteine erfüllt sind.
2.3. Sicherheitsarchitektur: TriSafe-Meilensteine & DualKey Governance™
Die Freigabe von Mitteln setzt zwingend die Erfüllung der drei TriSafe-Meilensteine voraus:
Gründung einer operativen GmbH,
Wahl eines externen Geschäftsführers (durch den Founder’s Club, nicht durch die Gründerseite),
Wahl von vier Beiratsmitgliedern aus der Community zur Überwachung von Transparenz, Ethik und Regelkonformität.
Erst nach Erreichung dieser Meilensteine tritt die DualKey Governance™ in Kraft. Jede Mittelbewegung erfordert zwei unabhängige Freigaben („Zwei-Schlüssel-Prinzip“):
Schlüssel 1 – Gründer & strategische Partner: Schutz der Unternehmensziele, Strategie und Kapitalstruktur,
Schlüssel 2 – Externer Geschäftsführer (gewählt durch den Founder’s Club): Prüfung operativer Machbarkeit und Community-Interessen.
Eine Auszahlung erfolgt ausschließlich bei doppelter Zustimmung.
2.4. Rolle des Beirats
Der Beirat (vier gewählte Community-Mitglieder) hat keinen direkten Zugriff auf Gelder. Er dokumentiert und überwacht Prozesse, meldet Verstöße an die Organisation und dient als Kontroll- und Transparenzinstanz im Sinne der Community.
2.5. Aegis-Klausel™ (Sicherheitsmechanismus)
Zur Vermeidung von Missbrauch und Blockaden greift die Aegis-Klausel™, wenn Kontrollinstanzen ihre Rolle nicht ordnungsgemäß ausüben oder gegen die Interessen der Community handeln.
Dies umfasst insbesondere Fälle, in denen:
der externe Geschäftsführer seine Aufgabe blockiert oder missbraucht,
oder einzelne Beiratsmitglieder ihre Funktion zweckwidrig nutzen.
In diesen Fällen gilt folgender Ablauf:
Meldung durch den Beirat oder die Gründerseite,
Prüfung durch AIO,
Bestätigung → Einleitung einer Neuwahl (Geschäftsführer oder betroffene Beiratsmitglieder) durch den Founder’s Club.
Die Gründerseite bleibt hiervon unberührt, sodass Stabilität und Kontinuität der Projekte gewahrt bleiben. Durch diesen Mechanismus bleibt die Governance jederzeit handlungsfähig und fair austariert – zugunsten der Community und der Projektumsetzung.
2.6.
Bis zur Erfüllung der genannten Voraussetzungen verbleiben die Mittel sicher auf einem Treuhand-Zwischenkonto. Unterstützer:innen erhalten auf Wunsch Zahlungs-/Unterstützungsbestätigungen und Status-Informationen.
2.7. Rückführungen & Gebühren
Wird ein Projektziel nicht erreicht oder die Realisierung aus internen, technischen oder rechtlichen Gründen verworfen, gilt:
Umlenkung auf ein anderes Projekt nach Wahl der Unterstützer:in oder
Rückerstattungsanfrage, sofern projektbezogen vorgesehen.
Rückzahlungen erfolgen über den jeweiligen Treuhanddienstleister. Dabei können systemseitige Gebühren oder Bearbeitungskosten des Zahlungsanbieters anfallen, die nicht von AIO beeinflusst oder übernommen werden können. Die Auswahlmöglichkeiten werden im Prozess transparent dargestellt und dokumentiert.
2.8.
Die Treuhandverwaltung erfolgt über etablierte technische Lösungen/Dienstleister (z. B. Lemonway, vergleichbare PSP) oder über separate Bankkonten mit definierten Zugriffsbeschränkungen und dokumentierter Mittelkontrolle. AIO kann mit einem oder mehreren externen Dienstleistern zusammenarbeiten.
2.9.
Das Treuhandmodell dient nicht der Vermögensverwaltung/Kapitalvermehrung, sondern ausschließlich dem Schutz der Unterstützer:innen und der geordneten Abwicklung projektbezogener Mittelströme. Kein öffentliches Angebot i. S. d. VermAnlG/KWG.
2.10. Infrastrukturbeitrag für Organisationsaufbau (AIO-Share)
Zur Finanzierung des plattformweiten Infrastruktur-, Sicherheits- und Governance-Aufbaus fließt ein pauschaler Infrastrukturbeitrag in Höhe von 10 % aus erfolgreichen Kampagnen an AIO.
Als „erfolgreich“ gelten Kampagnen, wenn (i) das definierte Unterstützungsziel erreicht wurde und (ii) die drei TriSafe-Meilensteine (Gründung der operativen GmbH, Bestellung eines externen Geschäftsführers durch den Founder’s Club, Wahl von vier Community-Beiratsmitgliedern) erfüllt sind und (iii) die Freigabe der Mittel gemäß DualKey Governance™ erfolgt ist.
Der Infrastrukturbeitrag
a) wird nach Freigabe der Kampagnenmittel aus dem freigegebenen Gesamtbudget der Kampagne entnommen (nach Abzug externer Zahlungs-/Treuhandgebühren),
b) dient ausschließlich der Finanzierung von Kernfunktionen der AIO-Plattform (IT-Betrieb, Sicherheit/Compliance, Rechts-/Treuhandkosten, Audit/Transparenz, Community-Tools, Weiterentwicklung) und
c) begründet keinerlei Gegenleistungsanspruch der Mitglieder und ist keine Rendite.
Begründung/Logik:
Der pauschale AIO-Share von 10 % stellt sicher, dass alle Projekte auf einer stabilen, rechtskonformen und auditierbaren Infrastruktur aufsetzen. So werden Missbrauchsrisiken reduziert, Transparenz gewährleistet und die Handlungsfähigkeit der Governance (DualKey, Beirat, Aegis-Klausel™) dauerhaft finanziert – ohne projektfremde Querfinanzierungen und ohne Anlagecharakter.
§ 3. Teilnahme am Founders Club
3.1.
Die Teilnahme am Founders Club oder Founders+ Club ist freiwillig und stellt keine Investition, Beteiligung oder Kapitalanlage i. S. d. KAGB/KWG/ZAG dar.
3.2.
Mitglieder leisten symbolische Unterstützungsbeiträge, um Projekte ideell zu fördern und am gemeinschaftlichen Aufbau der AIO mitzuwirken. Beiträge werden treuhänderisch gesammelt und gemäß Abschnitt „Treuhandmodell & Mittelverwendung“ verwendet.
3.3.
a) Founders Club
Zugang zu ausgewählten Startup-Kampagnen, Hidden Concepts und Filmprojekten
Teilnahme an internen Umfragen/Abstimmungen (z. B. Beiratswahlen)
Founder Dashboard inkl. Entertainment- & Social-App mit Voting-Funktionen
Symbolisches (digitales/physisches) Zertifikat bei Zielerreichung
Frühzeitiger Zugang zu Informationen/Plattformfunktionen
b) Founders+ Club (nur auf Einladung/Besondere Qualifikation oder einmalige symbolische Unterstützung ab 10.000 €)
Zusatzvorteile (rein freiwillig, nicht einklagbar):
Zugang zu internem Förder-/Nothilfefonds (verfügbarkeits-/kriterienabhängig)
Einladungen zu exklusiven Events (national/international)
Networking-Bereich (digital/persönlich)
Geschlossene Feedback-/Strategierunden
Vorabzugang zu neuen Projekten/Features/Tests
Hinweis: Keine Finanzanlage, keine Gewinnbeteiligung, keine juristische Mitbestimmung.
3.4.
Mitglieder erhalten keine Anteile, keine Gewinnbeteiligung und keine Mitspracherechte im juristischen Sinne. Die Teilnahme ist ideell, nicht als finanzielles Investment zu verstehen.
3.5. Rückvergütungen & Ehrenstatus
Bei erfolgreichem Verlauf einzelner Projekte kann AIO nach eigenem Ermessen und rein freiwillig Rückvergütungen, symbolische Anerkennungen oder besondere Ehrenstatus-Level gewähren.
Es besteht jedoch keinerlei Anspruch hierauf.
Höhe, Form und Zeitpunkt solcher Rückvergütungen werden ausschließlich von AIO bestimmt.
Unterstützungsbeiträge bleiben in jedem Case freiwillige Gesten ohne Gegenleistungsanspruch.
3.6.
AIO kann bei Missbrauch, Regelverstößen oder Fehlverhalten Mitgliedschaften jederzeit beenden oder ruhend stellen.
Hinweis: Alle ausgestellten Zertifikate dienen ausschließlich als symbolische Anerkennung für die Unterstützung.
Sie stellen keine Unternehmensanteile, keine Kapitalbeteiligung und keine Mitbestimmungsrechte im Sinne des GmbHG, KAGB oder KWG dar.
§ 4 Unterstützungsprozess & Zahlungsabwicklung
4.1.
Die Plattform stellt kreative Projekte, Startup-Kampagnen und Filmideen dar. Mitglieder können freiwillig Beiträge leisten. Beiträge sind zweckgebunden, jedoch nicht zweckverpflichtend, da eine Realisierung nicht garantiert werden kann.
4.2.
Zahlungen erfolgen derzeit per Überweisung auf ein gesondert geführtes Treuhand-Sammelkonto.
4.3.
Eine Zahlung wird endgültig zugewiesen, wenn:
a) das Projektziel fristgemäß erreicht ist und
b) die drei TriSafe-Meilensteine erfüllt sind.
Erst nach dieser Bedingungskombination gibt der beauftragte Treuhanddienstleister die Mittel frei. Ab diesem Zeitpunkt greift das DualKey Governance™-Verfahren, bei dem jede Mittelverwendung nur durch die doppelte Freigabe (Zwei-Schlüssel-Prinzip) erfolgen kann.
4.4.
Ziel verfehlt? Dann: Umlenkung auf anderes Projekt oder Rücküberweisung (falls vorgesehen). Entscheidungen via Dashboard oder schriftlich. Bearbeitung i. d. R. innerhalb von 14 Werktagen nach Kampagnenabschluss.
4.5.
Der Verwendungszweck (Projektname + Name) ist bei Überweisungen verpflichtend.
4.6.
Beiträge gelten technisch als symbolische Vorregistrierung. Es entsteht keine rechtlich bindende Leistungspflicht. Widerruf ist binnen 14 Tagen möglich, sofern der Betrag noch nicht verwendet/freigegeben wurde.
4.7.
Nicht fristgerecht eingegangene Zusagen können aus dem öffentlichen Zählstand entfernt werden.
4.8.
Bei Anbindung von Payment-Providern (z. B. Stripe/Lemonway) gelten deren KYC/AML- und Auszahlungsbedingungen ergänzend.
5 § Treuhandmodell & Mittelverwendung (Details)
5.1.
AIO arbeitet mit einem gemeinschaftlichen Treuhandmodell zur Absicherung symbolischer Beiträge.
5.2.
Alle Beträge werden in einem separaten Treuhandpool verwaltet, strikt getrennt vom operativen Konto.
5.3.
Keine automatische Mittelverwendung: Gelder verbleiben im Pool bis zur Bedingungserfüllung.
5.4.
AIO ist kein Finanzdienstleister, keine Anlageverwalterin. Keine Verzinsung, keine Gewinnerwartung, kein Anteilserwerb.
5.5. Bedingungen für Freigaben
a) Zielsumme erreicht,
b) 3 TriSafe-Meilensteine ( Gründung einer Projekt-GmbH, Bestellung eines externen Geschäftsführers durch den Founder’s Club, Wahl von vier Community-Beiratsmitgliedern)
5.6. Auszahlung/Verwaltung
Freigabe durch verifizierten externen Treuhänder (DualKey Governance™). Auszahlung ausschließlich an benannte Ziel-Empfänger (z. B. Projekt-GmbH). Transaktionsprotokolle werden geführt; auf Wunsch kann eine Einblicksmöglichkeit bestehen.
5.7. Alternative Verwendung/Rückübertragung
Bei Nichterreichen: Umlenkung oder Rückerstattung (bei eindeutiger Zuordnung).
§ 6 Rechtliche Hinweise & Abgrenzung zur Kapitalanlage
6.1.
AIO ist keine Finanzdienstleistungsinstitution i. S. d. KWG/ZAG/KAGB. Keine Finanzberatung, keine Anlagevermittlung, kein Erwerb von Vermögensanlagen/Unternehmensanteilen.
6.2.
Alle Beträge sind freiwillige Unterstützungsleistungen ideellen Charakters.
6.3.
Keine Gegenleistung i. S. eines Gewinnversprechens oder einklagbaren Rückzahlungsanspruchs. Rückzahlung nur, wenn Projektziel verfehlt und dies im Treuhandmodell vorgesehen ist.
6.4.
Kein Anspruch auf Verzinsung, Gewinnbeteiligung, gesellschaftsrechtliche Mitbestimmung oder Rechteübertragung. Zugang zu Benefits/Rückvergütungen erfolgt – wenn überhaupt – freiwillig und ohne Anspruch.
6.5.
Mittel werden zweckgebunden und zielabhängig freigegeben (vgl. Abschnitt 5). Externe Prüfungen sind möglich.
6.6.
Klare Abgrenzung zu Vermögensanlagen/Finanzinstrumenten; Realisation konkreter Projektziele, kein öffentliches Anlageangebot.
6.7.
AIO kann Struktur/Kommunikation an rechtliche Änderungen anpassen; im Zweifel externe Rechtsprüfung vor neuen Finanzierungsfunktionen.
§ 7 Symbolische Beiträge & freiwillige Rückvergütung
7.1. Kein Anlagecharakter, keine Rückzahlungsverpflichtung
Beiträge sind symbolische Unterstützungen (keine Kapitalanlage). Keine Eigentumsrechte, kein Anspruch auf Rückzahlung/Gewinnbeteiligung.
7.2. Zweckgebunden, nicht zweckverpflichtend
Projektbezogene Verwendung. Bei Nichterreichen: Umlenkung, Plattformweiterentwicklung oder Antrag auf freiwillige Rückgabe (sofern ungebunden).
7.3. Freiwillige Rückvergütung bei wirtschaftlichem Erfolg
Bei Projekterfolg kann AIO/Projektteam freiwillige Rückvergütungen gewähren (z. B. Gutscheine, Sachleistungen, exklusive Vorteile oder – optional – eine freiwillige Verdopplung des ursprünglichen Beitrags), sofern ausreichender Erfolg/Liquidität vorliegen.
7.4. Keine Garantie, keine Rechtsverbindlichkeit
Rückvergütungen sind nicht zugesichert, nicht einklagbar und keine Rendite.
Die Kommunikation über mögliche freiwillige Rückvergütungen erfolgt ausschließlich im geschlossenen Mitgliederbereich oder über persönliche Benachrichtigungssysteme der Plattform.
Jede entsprechende Mitteilung wird stets mit dem klaren Hinweis „freiwillig / kein Anspruch“ gekennzeichnet.
7.5. Entscheidungsgrundlage/Transparenz
Reine Ermessensentscheidung der AIO/des Projektteams nach Meilensteinen/Lage/Verfügbarkeit freier Mittel.
7.6. Selbstverpflichtung
Mit Zahlung erkennen Mitglieder an, dass ihr Beitrag freiwillig, nicht rückzahlbar (vorbehaltlich 4.4/5.7), nicht gewinnorientiert und ideell ist.
§ 8 Projekttransparenz & Entscheidungsfindung
8.1.
AIO fördert offene, transparente Entwicklung. Mitglieder sollen aktiv mitwirken.
8.2.
Regelmäßige Abstimmungen/Feedback/Umfragen zur Priorisierung und Legitimation.
8.3.
Wahl von Beiräten (bis zu 4) je Kampagne; Funktionen: Beratung, Mittel-Freigabe-Mitwirkung, Begleitung juristischer Schritte.
8.4.
Die endgültige operative/juristische Entscheidungsgewalt liegt bei der Projektleitung/AIO. Community-Input ist erwünscht, aber nicht bindend.
8.5.
Wesentliche Entscheidungen werden dokumentiert und kommuniziert.
§ 9 Rechte und Vorteile der Mitglieder
9.1.
Nicht-finanzielle Vorteile (abhängig von Teilnahmeform/Engagement), ohne Gegenleistungspflicht/Renditeversprechen.
9.2.
u. a.:
a) Exklusive Kampagnenzugänge, inkl. „Hidden Concepts“ (Innovationsschutz bis Release/Prototyp),
b) Vorschlagsrecht (z. B. Figuren, Story, Designs),
c) Mitgestaltung (Votings/Umfragen – freiwillig, intern),
d) Direkter Draht (Newsletter, Q&As, Pitches),
e) Nennung als Unterstützer:in/Founder (freiwillig, DSGVO-konform),
f) Private Pitches/Events,
g) Bevorzugte Platzierung bei limitierten Slots.
9.3.
Vorteile sind symbolisch/partizipativ; keine Rendite/keine gesellschaftsrechtlichen Mitbestimmungsrechte (außer separat vertraglich geregelt).
9.4. ImpactBuy™ (Ideenankauf-Option)
Mitglieder des Founders Club können projektpassende Ideen (z. B. als PDF) einreichen. Nach Prüfung (Beirat/Geschäftsführung/Gründer) kann AIO die Idee ankaufen und eine Vergütung zahlen. Mit der Zahlung gehen die Nutzungs-/Verwertungsrechte an AIO über. Umfang/Höhe rein ermessensabhängig, kein Anspruch. (Details in separaten Einreichungsbedingungen.)
10.0 – Schutz-, Governance- und Compliance-Bestimmungen
§ 10.1 Eigentum &
§ 10.1 Eigentum & Gesellschafterstruktur
Sämtliche Rechte an Projekten, Marken und Plattformen verbleiben bei der Agent Investment Organization UG (haftungsbeschränkt) („AIO“) bzw. den Gründer:innen/Gesellschaftern.
Mitglieder erwerben keinerlei Anteile, Stimmrechte oder sonstige gesellschaftsrechtliche Positionen.
100 % der Unternehmensanteile verbleiben bei den Gründer:innen/Gesellschaftern der AIO, sofern nicht ausdrücklich und separat notariell anders geregelt.
🌍 Internationale Holding-Struktur
Die internationale Holding-Struktur der Agent Investment Organization wird in Dubai aufgebaut.
Der deutsche Standort fungiert als operative Basis für den europäischen Raum.
Dadurch verbindet AIO deutsche Rechts- und Compliance-Standards mit internationaler Skalierbarkeit.
Diese Struktur ermöglicht künftig auch die Umsetzung globaler Projekte, Treuhandmodelle und freiwilliger Erfolgsvergütungen im Rahmen der dort geltenden Gesetze.
notariell anders geregelt.
§ 10.2 KYC / AML & Sanktionslisten
AIO und beauftragte Zahlungsdienstleister können Identitätsprüfungen (KYC) durchführen und Zahlungen oder Sachverhalte im Rahmen der Geldwäscheprävention (AML) prüfen.
Leistungen an Personen oder Organisationen aus Sanktionsjurisdiktionen oder auf Sanktionslisten können ausgeschlossen werden.
§ 10.3 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahme grundsätzlich ab 18 Jahren und nur im gesetzlichen Rahmen des Wohnsitzstaates. Ausnahmen für Minderjährige richten sich nach § 10.10. AIO kann Länder oder Regionen beschränken.
§ 10.4 Steuerhinweise
AIO erteilt keine Steuerberatung. Mitglieder sind für ihre eigene steuerliche Einordnung verantwortlich.
§ 10.5 Geistiges Eigentum & Einreichungen
Von Mitgliedern eingereichte Inhalte oder Ideen verbleiben grundsätzlich bei den Einreichenden.
Bei ImpactBuy™-Ankäufen gehen die Nutzungs- und Verwertungsrechte in dem vereinbarten Umfang auf AIO über.
Durch Nutzung der Plattform werden keine IP-Rechte von AIO übertragen.
Marken, Logos und Layouts sind urheber- und markenrechtlich geschützt.
§ 10.6 Verhaltensregeln
Diskriminierung, Täuschung, Rechtsverstöße, Spam, technische Angriffe oder sonstiger Missbrauch führen zum sofortigen Ausschluss.
AIO behält sich zivil- und strafrechtliche Schritte vor.
§ 10.7 DualKey Governance™
Freigaben aus Treuhandpools erfolgen grundsätzlich nach dem Zwei-Schlüssel-Prinzip:
Kombination aus interner (AIO/Projektleitung/Beirat) und – sofern vorgesehen – externer (Treuhänder/Anwalt/PSP) Legitimation.
Details können projektbezogen variieren und werden dokumentiert.
§ 10.8 Kommunikation & Transparenz
Relevante Projekt-Meilensteine, Freigaben und Statusinformationen werden – soweit rechtlich und vertraglich zulässig – über das Dashboard oder offizielle News-Kanäle kommuniziert.
§ 10.9 Vergütungs- und Gehaltsstrukturen (Pay Governance)
(1) Die Festlegung der Vergütungs- und Gehaltsstrukturen (Bandbreiten, Bonuslogiken, ESOP-Regeln etc.) liegt ausschließlich bei der Gründerseite (AIO-Gesellschafter:innen).
(2) Der Founder’s Club und der externe Geschäftsführer (vom Founder’s Club gewählt) haben keinen unmittelbaren Einfluss auf die Grundsatz-Festlegung der Vergütungspolitik. Der externe Geschäftsführer setzt die von der Gründerseite beschlossenen Rahmen operativ um.
(3) Abweichungen von den festgelegten Rahmenbedingungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gründerseite.
Begründung:
a) Missbrauchsprävention & Interessenkonflikte
b) Budget- und Treuhandschutz
c) Compliance- und Haftungssicherheit
d) Planbarkeit & Fairness
§ 10.10 Teilnahme Minderjähriger
(1) Minderjährige ab 7 Jahren dürfen im Rahmen des Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) symbolische Unterstützungsbeiträge leisten, sofern diese aus eigenen, zur freien Verfügung stehenden Mitteln stammen.
(2) Bei Unterstützungsbeträgen über 50 € oder wiederholten Teilnahmen ist die vorherige Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
(3) Die Teilnahme Minderjähriger ist ausschließlich bei ideellen, gemeinnützigen oder kulturellen Projekten (z. B. Fußball-, Film-, Kunst- oder Umweltinitiativen) zulässig. Eine Beteiligung an wirtschaftlich orientierten Projekten ist Minderjährigen untersagt.
(4) Projekte mit digitalen Token-, Blockchain- oder Kryptowährungsbezug sind Minderjährigen untersagt; Teilnahme erst ab 18 Jahren.
(5) Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Regelungen liegt bei den Erziehungsberechtigten. Eine Haftung der AIO für Handlungen Minderjähriger ohne deren Zustimmung ist ausgeschlossen.
§ 10.11 KioskPay-Partner & Offline-Teilnahme
(1) KioskPay-Partner sind von der AIO autorisierte Service- und Erfassungspunkte, die symbolische Unterstützungsbeiträge im Namen von Nutzer:innen entgegennehmen und treuhänderisch weiterleiten dürfen.
(2) KioskPay-Partner verwenden ausschließlich die von der AIO bereitgestellten Formulare und Informationsunterlagen.
(3) KioskPay-Partner handeln nicht als Zahlungsdienstleister i. S. d. ZAG, sondern als Erfassungsstellen symbolischer Unterstützungen.
(4) Für Druck, Formularbereitstellung und administrative Aufwände dürfen Partner eine eigene Servicepauschale erheben. Diese ist unabhängig vom Unterstützungsbetrag und verbleibt vollständig beim Betreiber.
(5) AIO kann zusätzlich eine freiwillige Service-Aufwandsentschädigung (Bonus) gewähren. Keine Provision oder Gewinnbeteiligung.
(6) Minderjährige dürfen KioskPay nur gemäß § 10.10 nutzen. Partner müssen Alter oder Zustimmung prüfen.
(7) Alle Formulare sind digital oder postalisch an AIO zu übermitteln. Manipulation oder nicht autorisierte Sammlung führt zum sofortigen Entzug des Partnerstatus.
(8) AIO kann Partnerschaften jederzeit beenden, insbesondere bei Verstößen gegen Datenschutz, Jugendschutz oder Transparenzpflichten.
§ 10.12 FCC-Utility-Token (Rechtsstatus)
(1) Der Founders Club Coin (FCC) ist ein rein interner Utility-Token der AIO. Er dient ausschließlich der Nutzung von Community-Funktionen (z. B. Mitbestimmung/Votings, Zugänge, interne Rechte) und ist weder Finanzinstrument, E-Geld, Zahlungsmittel noch Anlageprodukt im Sinne von MiCAR, KWG, ZAG oder KAGB.
(2) Nicht käuflich, nicht handelbar, nicht übertragbar: FCC können nicht gegen Entgelt erworben, nicht an Dritte übertragen, verpfändet, getauscht oder auf Drittmarktplätzen gehandelt werden. Ein Rücktausch in Geld ist ausgeschlossen.
(3) Zuteilung: FCC können ausschließlich im Rahmen von AIO-Kampagnen/Programmen nach den jeweils geltenden Teilnahmebedingungen zugeteilt werden.
(4) Nutzung im Dashboard: FCC können im internen Dashboard zur Aktivierung von Community-Funktionen eingesetzt oder ohne Nutzung aufbewahrt werden.
(5) Kein Anspruch: Die Zuteilung oder der Besitz von FCC begründet keinen Rechtsanspruch auf Leistungen, Ausschüttungen, Rückzahlungen oder Gegenwerte.
(6) AIO behält sich vor, den FCC-Utility-Token zu einem späteren Zeitpunkt – ausschließlich nach ausdrücklicher behördlicher Genehmigung und rechtlicher Zulassung – um regulierte Zahlungs- oder Transferfunktionen zu erweitern.
Bis dahin bleibt der FCC ein rein interner Utility-Token für Community- und Governance-Funktionen innerhalb des geschlossenen AIO-Systems.
Hinweis zu Utility-Modell: Der FCC ist ein rein interner Utility-Token ohne Zahlungs-, Tausch- oder Anlagefunktion. Credits sind Closed-Loop-Nutzungseinheiten innerhalb der AIO-Plattform. Handel, Übertragbarkeit, Rückzahlung oder Umtausch in Geld sind ausgeschlossen. Gesetzliche Änderungen oder behördliche Vorgaben können eine Anpassung des Nutzungsumfangs erforderlich machen (vgl. § 12).
§ 10.13 Credits (Closed-Loop-System)
(1) AIO stellt für die Nutzung von Plattformfunktionen Credits bereit. Credits sind rein interne Nutzungseinheiten (Closed-Loop) und keine Finanzinstrumente oder E-Geld.
(2) Credits können entgeltlich erworben oder im Rahmen von Aktionen/Aktivitäten zugeteilt werden. Credits sind nicht übertragbar, nicht rückzahlbar und nicht in gesetzliche Zahlungsmittel oder FCC umtauschbar.
(3) Verhältnis FCC/Credits: Nutzer:innen können FCC optional in Credits umwandeln, um Funktionen zu aktivieren; alternativ können sie Credits ohne FCC nutzen und ihre FCC aufbewahren. Eine Rückumwandlung von Credits in FCC ist ausgeschlossen.
(4) AIO kann Gültigkeitsdauer, Einsatzzwecke und Kontingente von Credits festlegen und anpassen.
§ 10.14 Zuteilungsprioritäten (Pre-Launch/Phasenmodell)
(1) AIO kann für neue FCC-Zuteilungsrunden Zuteilungsprioritäten festlegen (z. B. 24-Stunden-Vorfeld für Unterstützer:innen einer Gründungskampagne, anschließend gestaffelter Zugang für weitere Founder-Gruppen).
(2) Zuteilungen erfolgen ausschließlich nach den in der jeweiligen Kampagne veröffentlichten Kontingenten, Zeitfenstern und Kriterien. Ein Anspruch auf Zuteilung besteht nicht.
(3) Zuteilungsrunden begründen keinen Kauf und keine Handelbarkeit der FCC; sie dienen ausschließlich der Aktivierung von Utility-Funktionen innerhalb der AIO-Plattform.
(4) AIO kann regionale/kapitelbasierte Phasen (z. B. Europa, MENA, Asien, Amerika, Afrika) mit limitierten Kontingenten definieren.
🧾 § 11.0 Schlussbestimmungen
§ 11.1 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (ohne UN-Kaufrecht).
Gerichtsstand – soweit zulässig – ist der Sitz der Agent Investment Organization (AIO).
§ 11.2 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 11.3 Sprache / Auslegung
Rechtsverbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB.
Bei Unklarheiten gilt stets der ideelle Unterstützungscharakter der Beiträge –
nicht eine Kapitalanlage, Beteiligung oder ein Vorverkauf im rechtlichen Sinne.
§ 11.4 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Online-Mitteilung oder PDF-Dokument).
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
© Agent Investment Organization UG (haftungsbeschränkt), i. G.
Stand: 08. Oktober 2025
© Agent Investment Organization UG (haftungsbeschränkt), i. G. – Alle Rechte vorbehalten.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Agent Investment Organization UG (haftungsbeschränkt), i. G.
Schopenhauer Weg 11
45279 Essen, Deutschland
Vertreten durch:
Walid Issa (Gründer & designierter Geschäftsführer)
Hinweis:
Die Gesellschaft befindet sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser AGB in der Gründungsphase („i. G.“).
Verbindlichkeiten werden erst mit Eintragung ins Handelsregister rechtswirksam.
Bis dahin erfolgen sämtliche Handlungen im Namen und auf Verantwortung des Gründers.